Gesunde Mitarbeiter sind kein Zufall. Sie sind das Ergebnis einer klaren Entscheidung. Unternehmen, die gezielt in die körperliche und mentale Leistungsfähigkeit ihres Teams investieren, sichern sich einen echten Wettbewerbsvorteil.
Ich unterstütze Sie dabei mit maßgeschneiderten Programmen in der betrieblichen Gesundheitsvorsorge – von kompakten 10-minütigen Bewegungspausen bis hin zu strukturierten, wöchentlich stattfindenden Kursformaten direkt bei Ihnen vor Ort.
Meine Angebote für Ihr Unternehmen:
🔹 30–60 Minuten Kurse (wöchentlich oder als Projekt)
Nachhaltige Einheiten zur strukturierten Gesundheitsförderung.
Mögliche Formate:
🔹 10-Minuten-Bewegungspausen
Effektive Mini-Workouts gegen Verspannungen, Konzentrationsabfall und Stress.
Ideal integrierbar in Büroalltag, Meetings oder Schichtsysteme.
Schwerpunkte:
Die Inhalte werden individuell auf Branche, Belastungsprofil und Mitarbeiterstruktur abgestimmt – vom klassischen Büroarbeitsplatz bis hin zu körperlich fordernden Tätigkeiten.
Vorteile für Arbeitgeber:
✔ Reduzierung von Krankheits- und Ausfalltagen
✔ Höhere Produktivität & Konzentrationsfähigkeit
✔ Steigerung der Arbeitgeberattraktivität
✔ Stärkere Mitarbeiterbindung
✔ Positives Betriebsklima & Teamdynamik
✔ Nachhaltige Investition in Human Resources
Gesundheitsförderung ist kein Kostenfaktor. Sie ist strategische Unternehmensentwicklung.
Vorteile für Mitarbeiter:
✔ Weniger Rücken- und Nackenschmerzen
✔ Mehr Energie im Arbeitsalltag
✔ Bessere Stressregulation
✔ Höhere Motivation
✔ Verbesserte Körperhaltung
✔ Mehr Wohlbefinden und Lebensqualität
Bereits kurze, regelmäßige Bewegungseinheiten führen nachweislich zu messbaren Effekten, sowohl körperlich als auch mental.
§ 20 SGB V – Prävention und Gesundheitsförderung
Nach § 20 SGB V unterstützen Krankenkassen Maßnahmen zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz.
Das bedeutet für Ihr Unternehmen:
... können finanziell gefördert werden.
Arbeitgeber können diese Maßnahmen freiwillig anbieten und – je nach Konzept und Zertifizierung – Zuschüsse der Krankenkassen erhalten.
§ 3 Nr. 34 EStG – Steuerfreier Freibetrag
Leistungen zur präventiven Gesundheitsförderung können gemäß § 3 Nr. 34 EStG bis zu 500 € pro Mitarbeiter und Kalenderjahr lohnsteuer- und sozialabgabenfrei gewährt werden.
Wichtig:
Es muss sich um präventive Maßnahmen handeln.
Kein Ersatz für medizinische Behandlungen.
Die Freigrenze gilt pro Kalenderjahr.
Das bedeutet:
Gesundheitsförderung kann für Unternehmen steuerlich attraktiv umgesetzt werden – ein klarer Vorteil für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Warum mit mir?
Ich bin Diplom-Sportwissenschaftler, staatlich zertifizierter Präventologe und seit vielen Jahren als Personal Trainer, Firmenfitness-Coach und Kursleiter tätig.
Meine Programme verbinden wissenschaftliche Fundierung mit praktischer Umsetzbarkeit im Arbeitsalltag.
Kein Show-Workout.
Keine leeren Motivationsfloskeln.
Sondern nachhaltige Gesundheitsstrategien, die wirken.
Sie wollen in Ihrem Unternehmen einen weiteren Schritt im Betrieblichen Gesundheitsmanagement gehen und dafür einen Gesundheitstag nutzen? Gemeinsam erarbeiten wir Ihren individuellen Tag, der nicht nur zum Thema Gesundheit aufklärt, sondern auch noch Spaß macht!